Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der EinWatt GmbH (nachfolgend „EinWatt") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich der Planung, Errichtung, Vermittlung und des Betriebs von gewerblichen Photovoltaikanlagen geschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, EinWatt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von EinWatt sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von EinWatt oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von vier (4) Wochen ab Abgabe gebunden. Für Dachpacht-, PPA- und Investitionsverträge gelten ergänzend die individuellen Projektverträge, die in jedem Einzelfall separat schriftlich abgeschlossen werden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der von EinWatt zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag bzw. dem Angebot. EinWatt erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung für Photovoltaikanlagen
- Planung und Auslegung gewerblicher PV-Anlagen
- Einholung behördlicher Genehmigungen und Netzanmeldung
- Schlüsselfertige Errichtung und Inbetriebnahme
- Betriebsführung, Monitoring und Wartung
- Vermittlung von Dachpacht-, PPA- und Investitionsmodellen
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, EinWatt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (insbesondere Dachpläne, statische Nachweise, Grundbuchauszüge). Er stellt sicher, dass EinWatt und deren Beauftragte Zugang zum Objekt erhalten.
Verzögerungen, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von EinWatt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Projektvertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist EinWatt berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. EinWatt behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung bei erheblichem Zahlungsverzug auszusetzen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
EinWatt erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
EinWatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Prognosen zu Solarerträgen, Renditen und Einsparungen basieren auf Erfahrungswerten und Simulationsdaten; sie stellen keine rechtlich verbindliche Garantie dar. Tatsächliche Ergebnisse können abweichen.
§ 7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Projektvertrag. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Stand: März 2026 – EinWatt GmbH, Eschborn